BMW REPAIR INCLUSIVE.
BLEIBEN SIE VOR UNERWARTETEN REPARATURKOSTEN ABGESICHERT. MIT DER BMW REPARATURKOSTENVERSICHERUNG FÜR IHREN BMW BIS 10 JAHRE.¹
Noch länger sorgenfrei fahren.
Auch bei bester Pflege lassen sich Reparaturen nicht immer vermeiden. Mit BMW Repair Inclusive schützen Sie sich vor unerwarteten Reparaturkosten nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Die BMW Reparaturkostenversicherung übernimmt – je nach Fahrzeug und Vertragsumfang – die Kosten für zahlreiche mechanische und elektronische Bauteile Ihres BMW.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?
- Sie besitzen Ihren BMW mindestens 6 Monate (laut Fahrzeugschein).
- Ihr BMW ist bei Erstabschluss bis zu 10 Jahre¹ alt.
- Ihr BMW ist bei Erstabschluss maximal 150.000 km gelaufen.
- Ihr BMW ist in Deutschland zugelassen.
- Es besteht kein Wartungsstau seit Besitz.
- Ihr Fahrzeug muss bei Abschluss der Versicherung technisch in Ordnung sein, bei Bedarf ist ein Vorab-Check erforderlich.
SO EINFACH FUNKTIONIERT DER ABSCHLUSS:
- Termin vereinbaren
Kontaktieren Sie unser Serviceteam für eine persönliche Beratung. - Fahrzeugprüfung
Wir prüfen den technischen Zustand Ihres BMW. - Individuelles Angebot erhalten
Sie erhalten ein auf Ihr Fahrzeug zugeschnittenes Angebot. - Sorgenfrei weiterfahren
Nach Vertragsabschluss profitieren Sie von umfangreichem Reparaturkostenschutz.
Vermeiden Sie unerwartete Reparaturkosten und sichern Sie Ihren BMW langfristig ab. Unsere Experten beraten Sie gerne.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
- Deckt Reparaturkosten nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung ab
- Vertragsabschluss jederzeit möglich bis 10 Jahre¹ oder 150.000 km
- 100% Lohnkosten- und bis zu 100% Materialkostenübernahme
- Europaweite Gültigkeit im Schadensfall
- Verbau von Original BMW Teilen zum langfristigen Werterhalt des Fahrzeugs
- Übertragbarkeit auf den nächsten Besitzer im Falle eines Weiterverkaufs
- Flexible Laufzeiten und Zahlungsmodelle
¹ Risikoträger ist die Real Garant Versicherung AG. Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Das Fahrzeug darf zum Abschlusszeitpunkt nicht älter als 10 Jahre oder maximal 150.000km gefahren sein, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung.