Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.autohaus-wormser.de/ veröffentlichte Website der Autohaus Wormser GmbH, Autohaus Wormser GmbH Coburg und Autohaus Wormser GmbH Forchheim.
Im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreiheitsverordnung (BFV) sowie den geltenden technischen Standards (insbesondere WCAG 2.1, Level AA) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem BFSG, insbesondere aus § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der entsprechenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die Überprüfung der Einhaltung erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung am 02.06.2025. Auf Grundlage dieser Bewertung ist unsere Website teilweise mit den Anforderungen vereinbar.
Derzeit bestehende Barrieren
- Einige Inhalte sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar, insbesondere Formularfelder (z. Auswahlfelder oder Buttons).
- Bilder auf einzelnen Seiten enthalten keine Alternativtexte.
- Formularfelder sind teilweise nicht korrekt beschriftet, was die Nutzung mit Screenreadern einschränkt.
- Einige Farbkontraste entsprechen nicht den Mindestanforderungen.
- In der mobilen Ansicht gibt es Darstellungs- und Navigationsprobleme auf bestimmten Seiten.
- Es sind Inhalte von Drittanbietern eingebunden (z. Fahrzeugportale, Karten), auf deren Barrierefreiheit wir keinen direkten Einfluss haben.
Wir arbeiten derzeit an der schrittweisen Behebung dieser Barrieren und streben eine vollständige Umsetzung der Anforderungen bis Q1/2026 an.
Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt und zuletzt aktualisiert.
Barrieren melden / Feedback geben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Barrierefreiheit erhalten?
📧 E-Mail: info-co@bmw-wormser.de
📞 Telefon: 09561 / 8725-88
📬 Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde gemäß § 14 BFSG wenden. Diese prüft Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen und kann entsprechende Maßnahmen einleiten.
Die zuständige Stelle ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. (Telefon: 0391 567 4530, E‑Mail: MLBF@ms.sachsen‑anhalt.de)