THE X1.

DER BMW X1 PLUG-IN-HYBRID FÜR GEWERBEKUNDEN.

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*Pflichtfeld

DER BMW X1 xDrive25e.

  • Modell Advantage
  • Schwarz uni
  • Automatic Getriebe Steptronic
  • Akustischer Fußgängerschutz
  • Klimaautomatik
  • Sitzheizung
  • Automatische Heckklappenbetätigung
  • PDC
  • Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion
  • u.v.m.

LEASINGANGEBOT DER BMW BANK GMBH.

36 mtl. Leasingraten à 249,99 EUR*
Leasingsonderzahlung 4.500,- EUR
Anschaffungspreis 31.342,19 EUR
Laufzeit 36 Monate
Jährliche Laufleistung 10.000 km
Zzgl. 668,07 EUR für Zulassung, Transport und Überführung. *Unverbindliche Leasingbeispiele der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Diese Beispiele gelten nicht für Verbraucher. Sie richten sich ausschließlich an selbständige und gewerbliche Kunden. Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.; Stand 04/2021. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

VERBRAUCHSINFORMATIONEN.

Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100km: – (NEFZ); 1,7 (WLTP); Stromverbrauch komb. kWh/100 km: – (NEFZ) / 15,0 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: – (NEFZ); 40 (WLTP); Leistung: xxx kW (xxx PS); Hubraum: X.XXX cm3; Kraftstoff: Benzin/Diesel; Elektr. Reichweite (WLTP) km: 52
 
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.bmw.de/wltp.
 
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und
unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.